Mandatsbedingungen
Die Übermittlung von Informationen und Daten ab unserer Website bzw. deren Abrufung und Empfang begründen kein Mandatsverhältnis der Empfängerin oder des Empfängers mit unserer Kanzlei. Das Mandatsverhältnis entsteht durch Annahme einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung und untersteht den gesetzlichen Bestimmungen des Auftrages nach Schweizerischem Obligationenrecht (SR 220), des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (SR 935.61), des Kantonalen Anwaltsgesetzes und, für die Verbandsmitglieder, den Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Zur Interessenwahrung unserer Klientinnen und Klienten vor Gericht oder Verwaltungsbehörden bedarf es der Unterzeichnung einer schriftlichen Anwaltsvollmacht.
Honorar
Grundsätzlich regelt der zwischen Anwältin oder Anwalt und Mandantschaft vereinbarte Auftrag das Anwaltshonorar. Der Stundenansatz bewegt sich in der Regel zwischen Fr. 250.00 und Fr. 450.00 zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. In Prozessfällen gelangen, wo nichts anderes vereinbart wurde, die kantonalen Honorarordnungen zur Anwendung.
Links zu den kantonalen Tarifen BL und BS
Homepage des Schweizerischen Anwaltsverbands