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Mandatsbedingungen

Allgemeines

Die Übermittlung von Informationen und Daten ab unserer Website bzw. deren Abrufung und Empfang begründen kein Mandatsverhältnis der Empfängerin oder des Empfängers mit unserer Kanzlei.

Das Mandatsverhältnis entsteht durch Annahme einer münd­lichen oder schriftlichen Auftragserteilung und untersteht den gesetz­lichen Bestimmungen des Auftrages nach Schwei­zeri­schem Obligationenrecht (SR 220), des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (SR 935.61), des Kantonalen Anwaltsgesetzes und, für die Verbandsmitglieder, den Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes.

Zur Interessen­wahrung unserer Klientinnen und Klienten vor Gericht oder Verwaltungsbehörden bedarf es der Unterzeich­nung einer schriftlichen Anwaltsvollmacht.

Honorar

Grundsätzlich regelt der zwischen Anwältin oder Anwalt und Mandantschaft vereinbarte Auftrag das Anwaltshonorar. Der Stundenansatz bewegt sich in der Regel zwischen Fr. 250.00 und Fr. 450.00 zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. In Prozessfällen gelan­­gen, wo nichts anderes vereinbart wurde, die kantonalen Honorarordnungen zur Anwendung.

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